Die KfW-Förderung für Wärmepumpen ändert sich ab dem 21. Juli 2026. Welche Boni wegfallen, was neu gestaffelt wird und warum sich die Anschaffung trotzdem lohnt.
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die KfW-Heizungsförderung. Dafür wurde das Antragsportal vorübergehend umgestellt. Wer einen Heizungstausch plant, sollte vor allem drei Punkte kennen: Die förderfähigen Kosten sinken, einzelne Boni verändern sich und ab 2027 sind weitere Anpassungen vorgesehen.
Hier erfahren Sie, welche Regeln künftig gelten und worauf es bei der Planung ankommt.
Mit dem KfW-Programm 458 unterstützt der Staat Eigentümer, die eine alte Heizung durch ein klimafreundlicheres System ersetzen. Bei einer Wärmepumpe setzt sich der Zuschuss aus der Grundförderung und je nach persönlicher Situation weiteren Zuschüssen zusammen.
Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der bestehenden Heizung, dem Haushaltseinkommen und der Nutzung des Gebäudes ab. Eine pauschale Fördersumme gibt es deshalb nicht.
Wichtig: Bereits erteilte Förderzusagen bleiben bestehen. Für neue Anträge gelten ab dem 21. Juli 2026 die neuen Bedingungen.
Wer bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der KfW hatte, konnte seinen Förderantrag noch zu den alten Konditionen einreichen. Diese Frist ist nun abgelaufen.
Bereits zugesagte Förderungen sind von den Änderungen nicht betroffen – wer eine Zusage hat, behält sie.
Für die erste Wohneinheit werden künftig höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Zuvor waren es 30.000 Euro. Die jeweilige Förderquote wird auf diesen Höchstbetrag angewendet.
Ab dem 1. Februar 2027 soll der Höchstbetrag alle sechs Monate um weitere 750 Euro sinken – jeweils zum 1. Februar und 1. August.
Der bisherige Effizienzbonus von 5 Prozent wird gestrichen. Er galt unter anderem für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie R290 sowie für bestimmte Wärmequellen, etwa Erdreich oder Grundwasser.
Selbstnutzende Eigentümer können weiterhin einen Geschwindigkeitsbonus erhalten, wenn sie eine alte Öl- oder Kohleheizung beziehungsweise eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Ab dem 21. Juli beträgt dieser Bonus 16 Prozent statt bisher 20 Prozent.
Ab Februar 2027 soll der Bonus halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte sinken. Der Bonus bleibt Selbstnutzenden vorbehalten.
Im Regelfall bleibt die Förderung bei 70 Prozent gedeckelt. Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen können unter den neuen Bedingungen jedoch auf eine Förderquote von bis zu 80 Prozent kommen. Bei förderfähigen Kosten von höchstens 28.000 Euro liegt der maximale Zuschuss damit bei 22.400 Euro.
Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen aus EU-Fertigung angekündigt. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen, die außerhalb der EU hergestellt werden, von 30 auf 15 Prozent sinken.
heizhelden installiert Bosch-Wärmepumpen aus europäischer Fertigung. Nach dem derzeit angekündigten Modell bliebe dafür die Grundförderung von 30 Prozent erhalten; zusätzlich könnte der EU-Wertschöpfungsbonus greifen. Die endgültigen Nachweise und Detailregelungen stehen noch aus.
Für viele typische Förderfälle fällt der Zuschuss künftig niedriger aus als bisher. Grund dafür sind vor allem der entfallende Effizienzbonus, der reduzierte Geschwindigkeitsbonus und der niedrigere Höchstbetrag der förderfähigen Kosten.
Gleichzeitig profitieren Haushalte mit niedrigem Einkommen von der neuen Staffelung. Welche Kombination auf Ihr Vorhaben zutrifft, lässt sich erst anhand Ihrer persönlichen Voraussetzungen verlässlich bestimmen.
Die Förderung bleibt auch nach der Umstellung ein wichtiger Zuschuss zum Heizungstausch. Ob eine Wärmepumpe für Ihr Haus wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt aber nicht allein von der Förderung ab. Ebenso wichtig sind die richtige Dimensionierung, eine fachgerechte Installation und eine saubere Einstellung der Anlage.
Da mehrere Förderbestandteile ab 2027 schrittweise sinken sollen, lohnt es sich, geplante Projekte rechtzeitig zu prüfen, ohne die Entscheidung zu überstürzen.
Wir begleiten Sie von der ersten Baubarkeitsprüfung über die raumweise Heizlastberechnung bis zur Antragstellung und Auszahlung der Förderung. Dabei prüfen wir, welche Förderbausteine zu Ihrer Situation passen und welche Unterlagen benötigt werden.
Sie planen einen Heizungstausch in Berlin oder Brandenburg? Sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen die neuen Bedingungen verständlich und prüfen Ihr Vorhaben individuell.
Hinweis: Dieser Artikel berücksichtigt den Stand vom 19. Juli 2026. Einzelheiten der KfW-Pressemitteilung, insbesondere zum angekündigten EU-Wertschöpfungsbonus, können sich durch die endgültige Förderrichtlinie noch ändern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.